Wichtige Hinweise auf die Corona-Tests vor Abflug für die Fluggäste nach China
I. Aufgrund der gemeinsamen Mitteilung von chinesischem Amt für Zivilluftfahrt, Chinesischer Zollbehörde und chinesischem Außenministerium vom 20. Juli sind die Chinesische Botschaft und die Generalkonsulate gerade dabei, hier in Deutschland die Möglichkeit zur Einführung der Corona-Testpflicht für Fluggäste nach China vor Abflug (Abkürzung: Corona-Testpflicht) umfassend zu evaluieren. Sobald hierfür die Voraussetzungen heranreifen und sich in konkreten Maßnahmen konkretisieren, werden wir Sie rechtzeitig darüber auf der Website der Chinesischen Botschaft und der Generalkonsulate informieren. Das heißt, dass alle Fluggäste, die jetzt mit Direktflügen von Deutschland fliegen, unterliegen im Moment keiner Testpflicht.
II. China hat inzwischen bereits in Russland, Ägypten, Pakistan, Bangladesch, Saudi Arabien Testpflicht für Fluggäste nach China eingeführt. (Die Länderliste wird ständig aktualisiert: https://hr.cs.mfa.gov.cn/help_two/help-two/gj.html)
Alle Fluggäste, die von Deutschland mit Zwischenlandung in den obrigen Ländern nach China reisen, unterliegen schon heute die Testpflicht. Fluggäste sollen sich mit den negativen Corona-Testergenissen an die Chinesische Botschaft oder die Generalkonsulate wenden und Bescheinigung ausstellen lassen. Die Fluggesellschaften werden die Fluggäste auffordern, vor An-Board-Gehen nach Zwischenlandung diese Bescheinigung vorzuzeigen.
a) Die Gültigkeitsdauer von Testergebnissen und Teststelle
Die Corona-Tests sind innerhalb von den 5 Kalendertagen vor Ihrem Abflug nach China durchzuführen. Im Moment sind keine Teststellen von Chinesischen Botschaft und Generalkonsulaten bestimmt. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärzte, Krankenhäuser, Kliniken, Gesundheitsämte. Das Testcenter von CENTOGENE am Flughafen Frankfurt a.M. empfiehlt sich als eine Anlaufstelle für einen Schnelltest. Für abfliegende Passagiere bietet die Medicare am Münchner Flughafen Corona-Test an (https://www.munich-airport.de/re ... us-pandemie-8385029).
b) Nichtchinesische Fluggäste werden darum gebeten,
- die Kopie vom Reisepass,
- das negative Testergebnis,
- die ausgefüllte und unterzeichnete Gesundheitserklärung
per Email je nach dem Ort der Teststelle an die Chinesische Botschaft oder die Generalkonsulate zu schicken. Nach einem Überprüfungsverfahren werden die anerkannten Gesundheitserklärungen wieder an die Passagiere zurückgeschickt. Die Passagiere sollen die zurückgeschickten Gesundheitserklärungen ausdrucken und zum Flughafen mitnehmen. Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer der Gesundheitserklärungen für den Flug. Zeigen Sie die Gesundheitserklärungen vor Boarding aufgefordert vor.