War die letzte Prüfungsleistung die Diplomarbeit, so ist die Studentin/der Student zum Ende desjenigen Semesters exmatrikuliert, in dem sie/er die Diplomarbeit abgegeben hat. Dies gilt unabhängig davon, wann die Diplomarbeit abschließend bewertet wurde, die letzte Prüfungsausschusssitzung stattfand, oder sie/er das Abschlusszeugnis zu erhalten hat.: ^6 n6 M7 o/ }4 s4 L