Unabhängig von dieser Bonusregelung können Sie als TK-Versicherter die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sogar einmal im Kalenderhalbjahr über die Versichertenkarte vornehmen lassen. Dabei müssen zwischen den Untersuchungen mindestens vier Monate liegen.: A( B8 T7 t* e1 H: f
Wenn der Zahnarzt ausschließlich diese Vorsorgeuntersuchung vornimmt, entfällt für TK-Versicherte die Praxisgebühr.5 \9 t2 G( I7 n( A, z' N; y& |
Häufig wird im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung auch Zahnstein entfernt. Diese Behandlung kann Ihr Zahnarzt einmal im Kalenderjahr mit der TK abrechnen.
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