Zu Nr. 4.2
Als Teil der Abschlussprüfung gelten mündliche oder schriftliche Prüfungen sowie die Diplom-, Haus-,3 v8 n4 r& g. x) p; S- x6 T1 c
Bachelor- oder sonstige Abschlussarbeit. Eine Befreiung erfolgt, wenn Sie alle erforderlichen Prüfun-
gen im aktuellen Semester abgelegt und die Diplom- oder sonst. Abschlussarbeit abgegeben haben,
das Prüfungsergebnis aber erst im folgenden Semester festgestellt wird.* f/ a/ T5 U4 W/ s/ u2 E
Eine Rückerstattung ist auch möglich, wenn Sie den Semesterbeitrag für das folgende Semester ge-
zahlt haben, sich aber (unabhängig aus welchen Gründen) innerhalb von zwei Monaten nach Vorle-! O) B/ g7 t& c3 S( n1 ]
sungsbeginn exmatrikulieren.
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