Zu Nr. 4.2
Als Teil der Abschlussprüfung gelten mündliche oder schriftliche Prüfungen sowie die Diplom-, Haus-,
Bachelor- oder sonstige Abschlussarbeit. Eine Befreiung erfolgt, wenn Sie alle erforderlichen Prüfun-
gen im aktuellen Semester abgelegt und die Diplom- oder sonst. Abschlussarbeit abgegeben haben,
das Prüfungsergebnis aber erst im folgenden Semester festgestellt wird.
Eine Rückerstattung ist auch möglich, wenn Sie den Semesterbeitrag für das folgende Semester ge-2 R! ~ D) ~4 q
zahlt haben, sich aber (unabhängig aus welchen Gründen) innerhalb von zwei Monaten nach Vorle-! N/ z- S% V7 V; o; I$ B
sungsbeginn exmatrikulieren.
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