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am03. Februar finden Gremienwahlen der Gleichstellungsbeauftragten statt (sieheangehängte Wahlbekanntmachung). Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragtenist in § 72 HSG LSA geregelt. Sie soll nach § 72 Abs. 2 Satz demhauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal angehören.
Essind zu wählen:
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1 Gleichstellungsbeauftragte desFachbereichs
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1 Gleichstellungsbeauftragte derHochschule.
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Ichbitte Sie, Ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen und sich an der Wahl aktivzu beteiligen.
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Bittefolgende Termine beachten:
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Im Sekretariat im Roten Gebäudeliegen die Wählerlisten zur Einsicht aus (Einspruch bis 23. 12. 09 möglich).
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Die Wahlvorschläge müssen bis zum13. 01. 2010 um 15 Uhr beim Wahlleiter (Herr Krause) abgegeben werden.
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