Der zeitliche Rahmen eines ordnungsgemäßen Studiums ist jeweils individuell aus der Regelstudienzeit, der durchschnittlichen Studiendauer und zusätzlichen Bonussemestern zu ermitteln. Die Regelstudienzeiten der einzelnen Studiengänge stehen fest und sind der jeweiligen Studienordnung, einem aktuellen Studienführer oder der Homepage der betroffenen Hochschule zu entnehmen. Hinzuzurechnen ist nun die durchschnittliche Überschreitung des Studienganges, welche sich bei Diplom- und Magisterstudiengängen aus der Tabelle „Durchschnittliche Studiendauer“ (Intranet) und bei Bachelor- und Masterstudiengängen aus der Formel „Regelstudienzeit plus 1“ ergibt. In einem letzten Rechenschritt sind nun der gewonnenen
durchschnittlichen Studiendauer zusätzlich(e) Bonussemester hinzuzurechnen. Ausländischen Studierenden in Bachelor- und Masterstudiengängen ist je ein Bonussemester hinzuzuaddieren. Diplom- und Magisterstudierenden sind 3 Bonussemester hinzuzuaddieren.
Wird die ordnungsgemäße Studiendauer überschritten, hat die Ausländerbehörde den Studierenden schriftlich darauf hinzuweisen, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur erfolgt, wenn die Hochschule unter Berücksichtigung der individuellen Situation einen ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums bescheinigt, die voraussichtliche weitere Dauer des Studiums angibt und zu den Erfolgsaussichten Stellung nimmt. Zu diesen Punkten muss die Bescheinigung konkrete Aussagen enthalten.
Ergibt sich aus der Bescheinigung der Ausbildungsstelle, dass das Studium nicht innerhalb der 1,6-fachen (Gesamt-)Regelstudienzeit (auf die volle Zahl gerundet) erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist die beantragte Verlängerung abzulehnen. Erhält die Ausländerbehörde während der Laufzeit einer Aufenthaltserlaubnis Kenntnis davon, dass die Studienfortschritte des Ausländers nicht im vorgenannten Sinne ausreichend sind, besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis zu widerrufen.