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Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch (2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
如果你现在拿学生签证的话,理论上可能不行,具体请咨询ABH |
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