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<!--QuoteBegin-风中铃+11.06.2007, 13:33 --><div class='quotetop'>QUOTE(风中铃 @ 11.06.2007, 13:33 )</div><div class='quotemain'><!--QuoteEBegin-->结婚已经两年了,对方是德国人,婚后生活总是吵吵闹闹,感情不合,最近准备分居.<br />目前我拿的是3年的Aufenthaltserlaubnis有效期到明年.<br />我刚刚毕业并通过了Integrationkurs.<br />请问这种情况下请律师的话,现在能办下来Niederlassungserlaubnis吗?<br />请大家给些意见,非常感谢大家!<br />[right][snapback]1336739[/snapback][/right]<br /><!--QuoteEnd--></div><!--QuoteEEnd--><br />你现在毕业,那么在结婚前也是在德国了?结婚前的Aufenthaltstitel 是什么?<br />我觉得这样的情况应该可以试一下。<br />你自己就可以去Auslaenderamt 或者Einbuergerungsamt 去询问。<br /><br />Auszug aus dem Aufenthaltsgesetz: <br /><br />§ 28 Familiennachzug zu Deutschen <br />.................. <br /><br />(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er <span style='color:red'><span style='font-size:14pt;line-height:100%'>drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht</span></span>, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.<br /><br />.............................<br /><br />我觉得你也可以试一下Einbuergerung (入籍). <br /><br />Auszug aus dem zutreffenden Staatsangehoerigkeitsgesetz: <br />§ 9 StAG<br /> <br />Wenn die in § 9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger) genannten Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Einbürgerung in der Regel vorgenommen. Nur in atypischen Einzelfällen, kann von der Einbürgerung abgesehen werden. Siehe hierzu auch Nr. 9.0 der StAR-VwV. § 9 ist auch in Fällen eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem LPartG anwendbar.<br /><br />Wesentliche Voraussetzungen:<br /><br /><span style='color:red'><span style='font-size:14pt;line-height:100%'>3 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt <br /><br />seit mind. zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer Deutschen </span></span><br /><span style='color:blue'>ehel. Lebensgemeinschaft muss noch bestehen (Ausnahme siehe § 9 Abs. 2 StAG) </span><br /><br />ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache <br /><br />Besitz einer Aufenthalterlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung (bzw. jetzt Niederlassungserlaubnis) <br /><br />Keine Ausweisungsgründe (ohne Ausnahme, also keine Straftaten, keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II <br /><br />Verlust, Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen s. § 12 StAG) <br /><br /> <br />注意:两个都要求是eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht. 如果离婚了,就不可以了。 |
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