Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn Steuern einbehalten hat.
3 j- C$ |! ~* [; N) Z1 D* M% m f FIst dies der Fall, dann können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.: U8 a+ d2 b5 s0 H# x$ _% q
Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids werden die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt erstattet.