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C.7 VGN-FerienTicket und VGN-Ferien-Tageskarte - L8 ~7 I. d& S, f
) R5 f* ~2 r3 R% Q/ d" X; Z4 IVGN-FerienTickets berechtigten eine Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches. Sie gelten im jeweils festgelegten Ferienzeitraum von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ohne Ausschlusszeit. VGN-FerienTickets sind nicht übertragbar." h3 Z8 L0 c: a; |% G
( H7 C& N; Q# A+ O! @Ab dem 15. Lebensjahr an muss zum VGN-FerienTicket ein gültiger Verbundpass des Ausbildungsverkehrs vorhanden sein. Das VGN-FerienTicket ist durch den Eintrag der Verbundpass-Nummer bzw. bei Kindern vor Vollendung des 15. Lebensjahres durch den Eintrag des Namens zu personalisieren. Die Bezugsberechtigung des VGN-FerienTickets richtet sich nach den Bestimmungen für die Monatswertmarken im Ausbildungsverkehr nach 5.2.1.9.6 ?3 m) E! W6 V* [8 Q) b
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Bei der Ferien-Tageskarte handelt es sich um ein TagesTicket Solo der Preisstufe 2. Es gilt im Geltungszeitraum des VGN-FerienTickets als verbundweite Tageskarte für Bezugsberechtigte des VGN-FerienTickets. Die Ferien-Tageskarten gelten von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ohne Ausschlusszeit. Ab dem 15. Lebensjahr an muss ein gültiger Verbundpass des Ausbildungsverkehrs vorhanden sein.
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Der Umtausch oder die Erstattung von FerienTickets ist ausgeschlossen. |
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