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R E C H T S B E R A T U N G
des Studentenwerks München
Das Studentenwerk München unterhält seit 1966 eine Rechtsberatungsstelle, die deutschen und ausländischen Studierenden bei rechtlichen Schwierigkeiten kostenlos Hilfe leistet. Ein gültiger Studentenausweis ist bei der Beratung vorzuzeigen. Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich persönlich. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.
Beratung zum Thema "BAföG" findet nur beim Amt für Ausbildungsförderung statt.
Anschrift: Studentenwerk München Rechtsberatung Leopoldstr. 15, Zimmer 112, I. Stock 80802 München
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Beratungs- und Prozesskostenhilfe Beratungs- und Prozesskostenhilfe können bei geringem Einkommen in Anspruch genommen werden. Auskünfte erteilen die Rechtsantragssteller der Amtsgerichte.
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