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另外Auszug zu § 30 Ehegattennachzug( AufenthG):0 s$ m0 }( C7 `( I. V5 u* v
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer
$ O! f b$ u# x- eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
- eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 1 oder 2 besitzt,
- seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts voraussichtlich über ein Jahr betragen wird.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von Absatz 1 Nr. 4 erteilt werden, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.7 r; f4 ~, h: S+ q) w. V, u# N
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你的情况估计是(2)可以发,或Absatz 1 Nr. 4应发,自己去套。再加慕尼黑要求的居住条件。能不能得到,自己心中有个数。 |
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