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另外Auszug zu § 30 Ehegattennachzug( AufenthG):
6 e. N0 c3 K5 _( U* }: d4 A0 o(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer! T6 e) m5 s: _+ i7 ?% p: J
- eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
- eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 1 oder 2 besitzt,
- seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts voraussichtlich über ein Jahr betragen wird.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von Absatz 1 Nr. 4 erteilt werden, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.3 V% Y- L# Y0 k
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你的情况估计是(2)可以发,或Absatz 1 Nr. 4应发,自己去套。再加慕尼黑要求的居住条件。能不能得到,自己心中有个数。 |
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