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Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn Steuern einbehalten hat.
% o# c& Q, r& _& EIst dies der Fall, dann können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.
! N; p4 e0 _# z8 `Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids werden die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt erstattet. |
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