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发表于 26.5.2010 21:10:24
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Beantragung eines Aufenthaltstitels
% G+ e: O m! J; h+ GDer Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels muss innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums (bzw. spätestens drei Monate nach Einreise bei Staatsangehörigen aus den nicht visumspflichtigen Ländern) bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Sofern Sie im Stadtbereich München mit Hauptwohnsitz wohnen, ist die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München zuständig. ; Y- V2 n6 z1 y) [0 _
Wir benötigen grundsätzlich folgende Unterlagen:3 `' f4 p4 W9 j+ u9 s9 p5 _
vollständig ausgefülltes Antragsformular # g2 f1 j0 R/ @) C
gültiger Nationalpass, ! C+ I' c# f9 X# s- g- l
1 biometrietaugliches Lichtbild, " Y! ~' C" w, G$ W" c. I
momentaner Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkursbestätigung mit mindestens 20 Wochenstunden, Immatrikulation),
, E0 ?/ C' i3 Y2 Gausreichender Krankenversicherungsschutz, . L5 \% \4 M" ?4 P0 I# N
gesicherte Finanzierung für mindestens 1 Jahr.
. l0 X; S1 A) d' rzusätzlich bei Verlängerung des Aufenthaltstitels:: g' N4 S* m- x, R( s1 {7 g6 T6 ]$ H
+ r4 a- G _% D3 l9 L# n- W" tNachweis des Ausbildungsverlaufs/Ausbildungsstands (z.B. bislang unbesuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen)
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& h+ L$ a; D3 J+ \$ w7 k谢谢楼上。 |
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