|
3#
楼主 |
发表于 23.7.2010 08:50:09
|
只看该作者
http://www.dtv-gastgeberportal.de/index.php?pageId=14
本帖最后由 chengwen 于 31.8.2010 12:53 编辑
。。Rechtliche Rahmenbedingungen für Erst-VermieterSie überlegen eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder Privatzimmer an Urlaubsgäste zu vermieten?
Dann gibt es einige Regeln zu beachten. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten Sie auf jeden Fall überlegen, was Sie mit der Vermietung erreichen und wie Sie Ihr Angebot später verkaufen möchten. Werfen Sie dazu einen Blick in das Kapitel Erst-Vermieter Marketing!
Baugenehmigung
Sowohl für den Neubau von Beherbergungsbetrieben wie für den Umbau und die Nutzungsänderung bestehender Gebäude benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Ob Ihr Vorhaben genehmigt wird, hängt von der Einzelfall-Prüfung ab. Dabei sind zahlreiche individuelle Prüfungskriterien (Lage des Grundstücks, Beschaffenheit des Gebäudes, Stellplatzbedarf sowie weitere öffentliche Belange wie Arbeitsschutz, Denkmalschutz, Hygiene, Immissionsschutz) zu beachten.
Auskünfte zum Baugenehmigungsverfahren erteilt die Baubehörde Ihres Landratsamtes bzw. Ihrer Stadt.
Grundsätzlich gilt: ein Einzelzimmer muss mindestens 8 m² und ein Doppelzimmer mindestens 12 m² groß sein (ohne Bad und Toilette).
Gewerbeanmeldung
Die Vermietung von Gästeunterkünften stellt eine gewerbliche Nutzung dar, die bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angezeigt werden muss. Die Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden und ist von keinen weiteren Voraussetzungen abhängig. Das Gewerbeamt gibt die Meldung u.a. an das Finanzamt weiter.
Genehmigung nach Gaststättenrecht
Seit dem 1.Juli 2005 ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für Ferienwohnungen/ -häuser und Privatzimmer nicht mehr erforderlich. Eine Erlaubnis nach Gaststättengesetz ist nur dann einzuholen, wenn Alkohol an Personen ausgeschenkt wird, die nicht Hausgäste sind.
Abgabe von Frühstück u. sonstigen Speisen
Personen, die mit der Frühstücks- und/oder Speisenzubereitung betraut sind, müssen die wichtigsten hygienischen Regeln für den Umgang mit Lebensmitteln kennen. Dazu ist in der Regel eine Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig. Häufig wird diese Belehrung von den Landratsämtern angeboten.
Je nach Umfang des Speisen- und Getränkeangebotes sind verschiedene lebensmittelrechtliche Bestimmungen bezüglich der Abgabe, der Zubereitung, der Kennzeichnung und der Lagerung von Lebensmitteln zu beachten.
Finanzamt
Bei der Vermietung von Gästeunterkünften ist grundsätzlich der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu versteuern, da Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Ob ein Gewerbebetrieb vorliegt bzw. Gewerbesteuer abgeführt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Versicherungsschutz
Die Versicherungswirtschaft empfiehlt den Abschluss einer Betriebs-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Generell ist der Versicherungsschutz individuell zu klären. Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsagenturen.
Preisangaben
Beim Eingang oder bei der Anmeldestelle des Gastgebers ist an gut sichtbarer Stelle ein Verzeichnis anzubringen oder auszulegen. Die Preise der im Wesentlichen angebotenen Zimmer und ggf. der Frühstückspreis müssen darauf erkennbar sein.
Die aufgeführten Preise müssen alle Zuschläge enthalten, d.h. alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sind in den Preis einzubeziehen. Ebenso die von vornherein festgelegten Kosten für Bettwäsche und Endreinigung, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht von vornherein freigestellt ist.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch im Kapitel Recht/Vermieter. |
|
|