要交税.<br><br>谁给翻译一下?<br>--------------------------<br>Spekulationssteuer <br>(Stand Ende 2002) <br> <br><br>Um diesen Begriff ranken sich viele Unklarheiten. Deshalb hier einmal das Wichtigste, was man zur Spekulationssteuer wissen sollte. <br>Was ist die Spekulationssteuer:<br>Laut Einkommensteuerrecht ist die Spekulationssteuer eine Steuer für kurzfristige private Veräußerungsgewinne aus sogenannten Spekulationsgeschäften. <br><br>Als kurzfristig gilt bei Grundstücken weniger als 10 Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung. Als kurzfristig gilt bei Wertpapieren weniger als 1 Jahr zwischen Kauf und Verkauf. Kursanstiege oder Wertanstiege zählen nicht als Gewinn, solange die Aktie/das Grundstück nicht verkauft wurden - das Verkaufen nennt man daher auch " Gewinne/Verluste realisieren". <br><br>Gewinne und Verluste aus den Spekulationsgeschäften, die im Steuerjahr aufgetreten sind, werden gegeneinander aufgerechnet. Liegt man mit dem Gesamtgewinn unter 512 Euro, dann braucht man keine Steuer auf diese privaten Veräußerungsgewinne bezahlen. Liegt man bei genau 512 Euro oder über 512 Euro, dann muss der Gewinn versteuert werden. <br><br>Wie hoch die Spekulationssteuer in Prozenten ist, hängt vom jeweiligen Einkommenssteuersatz ab, denn die Spekulationsgewinne gehen in die Einkommenssteuer/Lohnsteuer mit ein und wie hoch die Einkommenssteuer ist, richtet sich bekanntlich nach der Höhe des gesamten Einkommens. Wenn also jemand trotz Spekulationsgewinnen von 512 Euro und mehr unterhalb bestimmter Freigrenzen bleibt, weil er/sie sonst sehr geringe Einkünfte hat (Studenten, Rentner usw.) braucht er/sie eventuell trotzdem keine Steuer zahlen. <br><br><br>Steuererklärung<br>In der Steuererklärung 2002 müssen Spekulationsgewinne aus Wertpapieren als "rivate Veräußerungsgeschäfte" (Rückseite der Anlage S0 - Sonstige Einkünfte - der Steuererklärung) eingetragen werden. Wenn in einem Steuerjahr mehr Spekulationsverluste als Spekulationsgewinne auftreten, dann kann dieser Verlust nicht mit anderen Einkommensarten desselben Jahres verrechnet werden, wohl aber mit den Spekulationsgewinnen aus anderen Jahren. <br><br>Dividenden (Gewinnausschüttungen an die Aktionäre) werden dagegen steuerlich wie Zinserträge behandelt und sollten bei der Steuererklärung bei "Einkünfte aus Kapitalvermögen" (Anlage KAP) erscheinen, wenn die Freistellungsaufträge überschritten wurden. Die Freistellungsaufträge für die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen dürfen im Jahre 2002 1.601 Euro für Ledige und 3.202 Euro bei Zusammenveranlagung betragen. <br><br>Halbeinkünfteverfahren<br>Finden Sie die deutsche Steuergesetzgebung kompliziert? Nun, es wird noch verwirrender, denn es gilt das Halbeinkünfteverfahren, was allerdings ein Steuervorteil ist. Es lohnt sich also, sich damit zu befassen. <br><br>Wenn Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen 1.601/3.202 Euro überschreiten, müssen Sie die Anlage KAP der Steuererklärung ausfüllen. Sie müssen dort zwar die Dividenden komplett angeben, aber versteuert wird bei den Dividenden, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt, nur der halbe Betrag. Je nach Jahr, für das die Dividende gezahlt wurde, unterliegt sie dem alten Verfahren (Anrechnungsverfahren) oder dem neuen Halbeinkünfteverfahren. Welches Verfahren für eine Dividende angewendet wird, steht jeweils auf der Bescheinigung Ihrer Bank. <br><br>Ähnliches gilt auch für die Anlage SO der Steuererklärung. Sie müssen sie ausfüllen, wenn Ihre Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften gleich oder über 512 Euro sind. Aber die Gewinne aus den Veräußerungsgeschäften, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, werden nur zur Hälfte versteuert. <br><br>*** Alle Angaben ohne Gewähr *** <br><br> <br> |