Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen die Studienbefähigung* für ein Studium an einer deutschen Hochschule belegen. Gleiches gilt, wenn noch kein Zulassungsbescheid der Hochschule vorliegt und der Besuch von studienvorbereitenden Maßnahmen geltend gemacht wird. (Ausnahme: Staatsangehörige von China, der Mongolei oder Vietnam benötigen ein Zertifikat der akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft).' m, Q; D9 i: \. M) r) W; q I2 n
*in Bayern: Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle der Regierung von Oberbayern, Pündterplatz 5 ; 80803 München, Tel. 089/38 38 49-0).; H1 t$ B0 J8 e: F9 E
) W5 T- I* c; v) W' o4 W3 X
如果你没有APS,可以试试去那个Zeugnisanerkennungsstelle认证你以前的学历,拿到证书也同样证明了你有Studienbefähigung。但至于你签证附页上只能一年,我觉得要延时间难度很大