Der Münchner Stadtrat ermöglicht Eltern-Kind-Initiativen, die vorwiegend Plätze für Kinder bis 3 Jahren schaffen, besondere Bedingungen. Hierbei sind zwei Varianten möglich: Förderung nach dem BayKiBiG oder nach dem städtischen Eltern-Kind- Fördermodell (für Gruppen mit überwiegend U3-Plätzen).Das städtische Fördermodell bietet folgende Fördermöglichkeiten: . z: _: K( f, k3 {# v* c
bis zu 80 Prozent der Miet- und Personalkosten
- t# w7 Q: m: |: y' XUmbaukosten für den weiteren Ausbau von U3-Plätzen% m' Y' J7 d$ w/ F- h+ M( O' o
Erstausstattung+ x9 a# {0 N9 [5 q
Anschubfinanzierung für Betriebskosten
5 I, F0 v* a5 y2 k7 XDamit ist eine leichtere Umsetzbarkeit für kleinere Gruppen ab 12 Plätzen möglich. |