Der Münchner Stadtrat ermöglicht Eltern-Kind-Initiativen, die vorwiegend Plätze für Kinder bis 3 Jahren schaffen, besondere Bedingungen. Hierbei sind zwei Varianten möglich: Förderung nach dem BayKiBiG oder nach dem städtischen Eltern-Kind- Fördermodell (für Gruppen mit überwiegend U3-Plätzen).Das städtische Fördermodell bietet folgende Fördermöglichkeiten:
3 n" i$ Y' m% u2 q! o8 ]8 d, Tbis zu 80 Prozent der Miet- und Personalkosten4 m- v8 s2 a4 T. s: k+ G
Umbaukosten für den weiteren Ausbau von U3-Plätzen, n3 R+ N: X, G( K9 s1 D' B
Erstausstattung/ L4 e. X( I, o
Anschubfinanzierung für Betriebskosten
4 [6 H3 c; b. O& | |1 {0 YDamit ist eine leichtere Umsetzbarkeit für kleinere Gruppen ab 12 Plätzen möglich. |