Der Münchner Stadtrat ermöglicht Eltern-Kind-Initiativen, die vorwiegend Plätze für Kinder bis 3 Jahren schaffen, besondere Bedingungen. Hierbei sind zwei Varianten möglich: Förderung nach dem BayKiBiG oder nach dem städtischen Eltern-Kind- Fördermodell (für Gruppen mit überwiegend U3-Plätzen).Das städtische Fördermodell bietet folgende Fördermöglichkeiten:
8 O; z. j% O7 p0 g$ Xbis zu 80 Prozent der Miet- und Personalkosten& r: J( a" ~) Z6 J ^; U' m
Umbaukosten für den weiteren Ausbau von U3-Plätzen0 X$ B) A1 M8 A! |; S
Erstausstattung( C( H& ^8 A7 [5 p$ m- H( \
Anschubfinanzierung für Betriebskosten. K% D8 r+ j) h8 h: C/ X& G5 f
Damit ist eine leichtere Umsetzbarkeit für kleinere Gruppen ab 12 Plätzen möglich. |