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Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen die Studienbefähigung* für ein Studium an einer deutschen Hochschule belegen. Gleiches gilt, wenn noch kein Zulassungsbescheid der Hochschule vorliegt und der Besuch von studienvorbereitenden Maßnahmen geltend gemacht wird. (Ausnahme: Staatsangehörige von China, der Mongolei oder Vietnam benötigen ein Zertifikat der akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft).
% Y$ W9 X( u* M6 a! b" I*in Bayern: Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle der Regierung von Oberbayern, Pündterplatz 5 ; 80803 München, Tel. 089/38 38 49-0).4 [: [1 Q, n7 L- }! C v9 m
, v& W6 x% B0 _. l6 X3 p& S如果你没有APS,可以试试去那个Zeugnisanerkennungsstelle认证你以前的学历,拿到证书也同样证明了你有Studienbefähigung。但至于你签证附页上只能一年,我觉得要延时间难度很大 |
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