Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen die Studienbefähigung* für ein Studium an einer deutschen Hochschule belegen. Gleiches gilt, wenn noch kein Zulassungsbescheid der Hochschule vorliegt und der Besuch von studienvorbereitenden Maßnahmen geltend gemacht wird. (Ausnahme: Staatsangehörige von China, der Mongolei oder Vietnam benötigen ein Zertifikat der akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft). 9 V% D" J0 Z0 H) n- P5 p*in Bayern: Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle der Regierung von Oberbayern, Pündterplatz 5 ; 80803 München, Tel. 089/38 38 49-0). 8 b) e/ a- r5 M) {. w e- X$ B1 s& B! D; U5 l5 }( g) C1 o
如果你没有APS,可以试试去那个Zeugnisanerkennungsstelle认证你以前的学历,拿到证书也同样证明了你有Studienbefähigung。但至于你签证附页上只能一年,我觉得要延时间难度很大