Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann
# q5 t/ c& R1 T, `7 Y) R9 E, ], R; wdie Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche6 S7 T3 I0 Q" E/ p) w' g* l
eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes,0 v, S) M* K9 X: Y2 v* C
sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 21 von F2 E1 P `/ h- D1 N( p# Y
Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. |