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哪位德语高手帮忙翻译一下这段文字, Besten Dank f黵 Ihr E-Mail. Vorweg gilt daraufhin zu weisen, dass als Folge der in der Schweiz zwischen dem Bund und den Kantonen geltenden Kompetenzaufteilung f黵 die Erteilung von ausl鋘derrechtlichen Bewilligungen ausschliesslich die kantonalen Beh鰎de zust鋘dig. Entsprechend sind diesbez黦liche Gesuche denn grunds鋞zlich auch dort, allenfalls durch Vermittlung der schweizerischen Auslandvertretungen, einzureichen. In diesem Sinne steht es auch Ihnen frei, ein diesbez黦liches Visumsbegehren einzureichen. Ohne dem Entscheid der kantonalen Beh鰎de vorgreifen zu wollen und lediglich im Sinne einer allgemeinen Auskunft gestatten wir uns allerdings anzumerken, dass diese im Zusammenhang mit der Visums- bzw. Bewilligungserteilung an ausl鋘dische Sch黮er oder Studenten eine sehr restriktive Praxis verfolgen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben wenigstens teilweise gedient zu haben und verbleiben
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